Um den Knebelverträgen von T-Mobile zu entkommen entscheiden sich viele Apple User für den Kauf Ihres neuen iPhones im Ausland (z.B. Italien, Beglien, USA, England). Dies hat den Vorteil, dass man die Geräte meist ohne Simlock und ohne einen Vertrag erwerben und diese dann mit jedem gewünschten Mobilfunkanbieter in Deutschland betreiben kann. Was aber ist zu tun wenn ein solches Gerät, dass einem ein Bekannter aus den USA mitgebracht hat einen technischen Defekt aufweist ? In diesem Fall findet man insbesondere für das Mobilfunkgerät iPhone aus dem Haus Apple eine ganz klare Regelgung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
"Apple ist berechtigt, die Garantieleistungen auf das Land zu beschränken, in dem Apple oder autorisierte Apple Händler das Hardwareprodukt ursprünglich zum Verkauf angeboten haben"

Das heißt: Ein iPhone ist bei einem technischen Defekt immer dem Fachhändler des Herkunftlandes zu melden. Somit sollte man sich bei einem Kauf im Ausland genau die Adresse der Einrichtung merken wo man das iPhone erworben hat. Selbst ein zusätzlich erworbener AppleCare Protection Plan (Verlängerung der 1 jährigen Apple Garantie auf 3 Jahre) ändern nichts daran, dass das iPhone an den Fachhändler des Herkunftlandes versendet werden muss. Denn per Post versenden muss man es so oder so.

Diese Regelung gilt wie gesagt nur für das iPhone. Kauft man ein MacBook oder einen iMac im Ausland kann man Ihn problemlos beim deutschen Apple Support zur Reparatur abgeben. Also aufgepasst beim iPhone-Kauf !!! Insbesondere bei den vielen dubiosen Ebay-Angeboten.


